Vereinbarung Homepage

Fachkundige juristische Hilfe bei einer Vereinbarung über eine Homepage

Viele Unternehmen in Gevelsberg und bundesweit lagern die Gestaltung einer Homepage an externe Dienstleister aus. Zahlreiche Firmen und Freiberufler entscheiden sich für Komplettpakete bei Agenturen, die unter anderem Leistungen wie das Webhosting, das Webdesign und die Betreuung umfassen. Andere schließen diverse Einzelverträge für den Server, das Design, die Suchmaschinenoptimierung und Co. ab. Die Erfahrung meiner Kanzlei für Vertrags- und Internetrecht in Gevelsberg zeigt: In allen diesen Fällen kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Die Dienstleister versuchen rechtswidrig, Auftraggebern nicht erbrachte Leistungen zu berechnen oder sie in langfristige Verträge zu zwingen.

Haben Sie Probleme mit Euroweb Internet GmbH, United Media AG, Madsack OnlineService GmbH & Co. KG, Leipziger Volkszeitung OnlineService (LVZ OnlineService), Dresdner Neueste Nachrichten OnlineService (DNN OnlineService), Stuttgarter Zeitung OnlineService (SZ OnlineService), WN OnlineService GmbH & Co. KG, WAZ OnlineService, Westfalen-Blatt OnlineService (WB OnlineService)? Dann melden Sie sich unverbindlich bei mir. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zeige ich Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf.

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Sagen Sie uns, wie wir Ihnen behilflich sein können, und Rechtsanwalt Wachs wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Typische Probleme bei einem Werkvertrag für eine Homepage

Bei der Gestaltung einer Homepage und weiteren einmaligen Leistungen sind Werkverträge verbreitet. Grundsätzlich handelt es sich bei dieser speziellen Art an Vereinbarung um eine kluge Variante: Im Werkvertrag steht exakt, welche Aufgaben der Dienstleister zu welchen Konditionen erledigt. Kunden müssen Rechnungsbeträge nur bezahlen, wenn der Geschäftspartner die in der schriftlichen Vereinbarung versprochenen Leistungen realisiert hat. Unsere Kanzlei für Vertragsrecht in Gevelsberg sieht sich aber oft mit Streitfällen konfrontiert. Unseriöse Firmen nutzen das Unwissen von Kunden in dieser komplexen Materie aus: Sie behaupten eine Leistungserbringung, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Viele betroffene Kunden haben zwar den Verdacht, dass etwas nicht stimmt. Sie können ihn jedoch nicht belegen und sind mit diesem Konflikt überfordert. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt: Ich vertrete in Gevelsberg und bundesweit professionell Mandanten, denen bei einer Vereinbarung über die Homepage Abzocke droht.

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Bundesweit

Vertrags- und Internetrecht

Extras für die Homepage mit unerwünschter Vertragsverlängerung

Abofallen sind bundesweit eine weitere Problematik, die bei einer Vereinbarung über die Gestaltung der Homepage auftreten. Die entsprechenden Dienstleister arbeiten hierbei mit Zusatzleistungen, die sie einige Zeit nach dem ursprünglichen Vertragsabschluss bewerben. Sie preisen zum Beispiel Firmeneinträge in Branchenverzeichnisse, SEO-Maßnahmen oder die Integration von QR-Codes an. Als Spezialist für das Vertragsrecht in Gevelsberg und bundesweit mahne ich zur Vorsicht: In vielen Fällen gehen diese Extras mit einer massiven Verlängerung der ersten Vereinbarung einher, ohne dass dies den Auftraggebern bewusst ist. Eine Vertragsverlängerung um mehrere Jahre ist keine Seltenheit. Sie haben lediglich eine Zusatzleistung gebucht und wollen die Verlängerung der Vereinbarung über die Homepage nicht hinnehmen? Kontaktieren Sie Ihre kompetente Kanzlei in Gevelsberg, ich nehme mich Ihrem Anliegen an!

Thorsten Wachs

Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie individuell in Gevelsberg und bundesweit

Manche verzagen, wenn sie überteuerte Rechnungen für ihre Homepage erhalten oder sich die Vertragsdauer aufgrund einer zusätzlichen Vereinbarung erheblich ausweitet. Ich rate Ihnen dagegen: Nehmen Sie hohe Kosten für Ihre Homepage und lange Laufzeiten für Ihre Vereinbarung nicht hin! Die Vertragsfreiheit kennt Grenzen, in vielen Fällen verstoßen Dienstleister gegen geltendes Recht.

Jeder Fall liegt anders, Ihre Kanzlei für Vertrags- und Internetrecht analysiert deshalb jede Vereinbarung und finanzielle Forderung gründlich. Dieses Angebot richte ich an alle Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in Gevelsberg und bundesweit. In zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen konnte ich meinen Klienten außergerichtlich oder vor Gericht zu ihrem Recht verhelfen. Die jeweilige Vereinbarung ist nichtig, die Forderung unbegründet, die Verlängerung der Vereinbarung über Homepage-Leistungen rechtswidrig: Überlassen Sie die juristische Rechtsvertretung Ihrem erfahrenen und hartnäckigen Experten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Homepage und Onlinemarketing.

Haben Sie vermeintlich einen Folgevertrag „QR-Code“, einen Folgevertrag „Redesign“, einen Folgevertrag „YourRate Display“, einen Folgevertrag „Content Management System”, einen Folgevertrag “Facebook Fanpage”, einen Folgevertrag “Google My Business”, einen Folgevertrag “Neugestaltung” oder einen Folgevertrag “Entgeltreduzierung” o.ä. abgeschlossen, ohne dass Sie hiervon wussten? Dann helfe ich Ihnen.

Kundenstimmen

Bin sehr zufrieden mit dem Herrn Wachs. Er ist sehr gut vorbereitet zum Verhandlungstermin gegen die Euroweb erschienen, im Gegensatz zum RA der Euroweb … GmbH. Da fällt es einem nicht schwer ihn weiter zu empfehlen.

– Musikverlag Mook

Herr Wachs hat uns schon mehrmals bei verschiedenen Rechtsstreitigkeiten vertreten und wir waren jedes Mal sehr zufrieden mit seiner Arbeit.

– S. Rennes

Ich bin mehr als Zufrieden mit der erbrachten Leistung von Herrn Wachs und der Erfolg gibt mir Recht. Ich habe mich sehr gut Aufgehoben Gefühlt,dafür nochmal herzlichen Dank.

– Britta Franke

Schnelle Hilfe von Rechtsanwalt Wachs. Für den Erstkontakt fallen für Sie bei mir keine Kosten an.